Energieberatung: mein Leistungs-Angebot
Unabhängige Energieberatung für Ihre Immobilie.
Als unabhängiger Energieberater helfe ich Ihnen mit der energetischen Bewertung Ihrer Immobilie und der Ausarbeitung von
individuell auf Ihre Lebenssituation passenden Sanierungskonzepten und Einzelmaßnahmen.
Diese Dienstleistungen setzen sich in der Regel aus folgenden Bausteinen zusammen:
Der Basisbaustein einer Energieberatung für Wohngebäude ist der so genannte individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Hierbei nehme ich alle relevanten Daten des betreffenden Hauses im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung auf, um es dann digital „nachzubauen“ und seinen energetischen Istzustand (Wärmeverluste, Heizungsbedarf usw.) zu simulieren.
Auf Basis dieses Modells erarbeite ich im Anschluss Sanierungsvorschläge, indem ich berechne, um wieviel sich der Energiebedarf des Hauses bspw. durch neue Fenster oder eine Dämmung des Daches reduzieren ließe. Alle sinnvollen Maßnahmen werden in einem Dokument zusammengefasst, das ich Ihnen im persönlichen Gespräch erläutere.
Seit der Kürzung am 7. August 2024 beträgt die staatliche Förderung eines iSFP nicht mehr 80%, sondern nur noch 50% bis zu einem Maximalbetrag von 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. max. 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Rechnen Sie deshalb für ein normales Einfamilienhaus mit einem Eigenanteil von rund 1.000 €. An der Kopplung des Sanierungsfahrplanes mit der verbesserten Förderung bei Umsetzung einzelner Vorschläge des Sanierungsfahrplanes mit zusätzlichen 5% Förderung auf 20% und einer Verdopplung des Budgets auf alle Maßnahmen an der Gebäudehülle von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit und Jahr ändert sich nichts.
In einem Sanierungsfahrplan zeige ich Ihnen den Weg Ihrer Immobilie zu einem Effizienzhaus auf. Ob, wie weit und in welchem Zeitraum Sie diesen Weg beschreiten wollen, bleibt Ihnen überlassen. Die zusätzliche Förderung ist Ihnen für 15 Jahre sicher.
Der Basisbaustein einer Energieberatung für Wohngebäude ist der so genannte individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Hierbei nehme ich alle relevanten Daten des betreffenden Hauses im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung auf, um es dann digital „nachzubauen“ und seinen energetischen Istzustand (Wärmeverluste, Heizungsbedarf usw.) zu simulieren.
Auf Basis dieses Modells erarbeite ich im Anschluss Sanierungsvorschläge, indem ich berechne, um wieviel sich der Energiebedarf des Hauses bspw. durch neue Fenster oder eine Dämmung des Daches reduzieren ließe. Alle sinnvollen Maßnahmen werden in einem Dokument zusammengefasst, das ich Ihnen im persönlichen Gespräch erläutere.
Der Staat fördert die Ausarbeitung eines iSFP mit 80% der Kosten, max. 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus. Die Umsetzung einzelner Vorschläge des Sanierungsfahrplanes werden durch zusätzliche 5% Förderung und eine Verdopplung des Budgets auf alle Maßnahmen an der Gebäudehülle „belohnt“. Damit rechnet sich der Eigenanteil eines iSFP für Sie bereits nach der ersten Maßnahme.
In einem Sanierungsfahrplan zeige ich Ihnen den Weg Ihrer Immobilie zu einem Effizienzhaus auf. Ob, wie weit und in welchem Zeitraum Sie diesen Weg beschreiten wollen, bleibt Ihnen überlassen. Die zusätzliche Förderung ist Ihnen für 15 Jahre sicher.
Bereits seit 2002 für Neubauten Pflicht, ist der Energieausweis spätestens seit 2009 für alle Gebäude in Deutschland vorgeschrieben. Immer dann wenn beheizte oder gekühlte Gebäude oder Räume verkauft oder vermietet werden sollen, ist ein Energieausweis vorzulegen, den ich gerne für Sie erstelle.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Den Verbrauchsausweis bei dem der tatsächliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre normalisiert und gemittelt zugrunde gelegt und den Bedarfsausweis, bei dem wie in einem iSFP der Heizwärmebedarf des Hauses in einer Simulationsrechnung auf Basis der DIN 18599 ermittelt wird.
Der Verbrauchsausweis ist einfacher zu erstellen, deshalb günstiger, aber deutlich weniger aussagekräftig. Den Bedarfsausweis muss man ähnlich wie die Angabe zum Kraftstoffverbrauch eines Autos verstehen: Auch dieser trifft eigentlich nie den realen Verbrauch, ist durch das im Detail genormte Vorgehen aber gut für Vergleiche geeignet. Anders als beim Auto liegt der reale Verbrauch eines Hauses in der Regel unter den Angaben im Bedarfsausweis.
Bereits seit 2002 für Neubauten Pflicht, ist der Energieausweis spätestens seit 2009 für alle Gebäude in Deutschland vorgeschrieben. Immer dann wenn beheizte oder gekühlte Gebäude oder Räume verkauft oder vermietet werden sollen, ist ein Energieausweis vorzulegen, den ich gerne für Sie erstelle.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Den Verbrauchsausweis bei dem der tatsächliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre normalisiert und gemittelt zugrunde gelegt und den Bedarfsausweis, bei dem wie in einem iSFP der Heizwärmebedarf des Hauses in einer Simulationsrechnung auf Basis der DIN 18599 ermittelt wird.
Der Verbrauchsausweis ist einfacher zu erstellen, deshalb günstiger, aber deutlich weniger aussagekräftig. Den Bedarfsausweis muss man ähnlich wie die Angabe zum Kraftstoffverbrauch eines Autos verstehen: Auch dieser trifft eigentlich nie den realen Verbrauch, ist durch das im Detail genormte Vorgehen aber gut für Vergleiche geeignet. Anders als beim Auto liegt der reale Verbrauch eines Hauses in der Regel unter den Angaben im Bedarfsausweis.
Die Förderlandschaft in Deutschland ist vielfältig und bietet immer wieder Neues – um es positiv zu formulieren. Um hier nicht den Überblick zu verlieren und für sich den besten Weg zu finden, benötigt man viel Zeit oder professionelle Unterstützung.
Ich unterstütze Sie bei der Fachplanung von energetischen Maßnahmen und der Auswahl, Beantragung und Umsetzung von Förderungen durch die BAFA oder KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Im Rahmen der Baubegleitung stelle ich durch Kontrollen vor Ort sicher, dass Ihre Baumaßnahme energetisch korrekt umgesetzt wird. In diesen stark formalisierten Prozessen erstelle ich Ihnen die erforderlichen Dokumente (BzA und BnD für die KfW oder TPB und TPN für die BAFA).
Sollten Sie Ihre Heizung tauschen wollen, berechne ich Ihnen die Heizlast nach der neuen DIN/TS 12831-1:2020-04 und erstelle den hydraulischem Abgleich des Heizungssystems. Diese Leistungen werden mit 50% der förderfähigen Ausgaben (gedeckelt auf 5.000 €) bei einem Ein- und Zweifamilienhaus durch BAFA oder KfW gefördert.
Die Förderlandschaft in Deutschland ist vielfältig und bietet immer wieder Neues – um es positiv zu formulieren. Um hier nicht den Überblick zu verlieren und für sich den besten Weg zu finden, benötigt man viel Zeit oder professionelle Unterstützung.
Ich unterstütze Sie bei der Fachplanung von energetischen Maßnahmen und der Auswahl, Beantragung und Umsetzung von Förderungen durch die BAFA oder KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Im Rahmen der Baubegleitung stelle ich durch Kontrollen vor Ort sicher, dass Ihre Baumaßnahme energetisch korrekt umgesetzt wird. In diesen stark formalisierten Prozessen erstelle ich Ihnen die erforderlichen Dokumente (BzA und BnD für die KfW oder TPB und TPN für die BAFA).
Sollten Sie Ihre Heizung tauschen wollen, berechne ich Ihnen die Heizlast nach der neuen DIN/TS 12831-1:2020-04 und erstelle den hydraulischem Abgleich des Heizungssystems. Diese Leistungen werden mit 50% der förderfähigen Ausgaben (gedeckelt auf 5.000 €) bei einem Ein- und Zweifamilienhaus durch BAFA oder KfW gefördert.